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Satzung
§ 1 Name usw.
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitglieder
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Finanzierung
§ 7 Kapital und Eigentum
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Haftung
§ 10 Inkrafttreten
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Satzung
§ 3 Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem gesetzten Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Nur insoweit, als die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeiten übersteigen, können Personen angestellt werden. Es dürfen dafür keine unverhältnismäßig hohen Vergütungen gewährt werden.
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