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Satzung
§ 1 Name usw.
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitglieder
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Finanzierung
§ 7 Kapital und Eigentum
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Haftung
§ 10 Inkrafttreten
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Satzung
§ 9 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten des Vereins besteht nicht.
Verhält sich ein Mitglied jedoch satzungswidrig, so haftet dieses Vereinsmitglied und nicht der Verein für daraus entstehende finanzielle Schäden.
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