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Satzung
§ 1 Name usw.
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitglieder
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Finanzierung
§ 7 Kapital und Eigentum
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Haftung
§ 10 Inkrafttreten
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Satzung
§ 7 Kapital und Eigentum
Die Räumlichkeiten werden durch vereinsfremde Privatpersonen oder Institutionen bereitgestellt und vom Verein angemietet. Technische Ausstattung und Inventar werden von vereinsfremden Privatpersonen oder Institutionen bereitgestellt und vom Verein angemietet, soweit diese beim Verein nicht vorhanden sind.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins weder einbezahlte Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf Vereinsvermögen.
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