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Satzung
§ 1 Name usw.
§ 2 Vereinszweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitglieder
§ 5 Organe des Vereins
§ 6 Finanzierung
§ 7 Kapital und Eigentum
§ 8 Auflösung des Vereins
§ 9 Haftung
§ 10 Inkrafttreten
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Satzung
§ 2 Vereinszweck
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, von Bildung und Erziehung, der Jugendhilfe sowie der Völkerverständigung in allen Bereichen.
- Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Schaffung oder Vermittlung von Präsentationsmöglichkeiten für ausländische Künstler in Deutschland
- Kooperation mit Partnern im Ausland zur Schaffung oder Vermittlung von Präsentationsmöglichkeiten deutscher Künstler im Ausland
- Schwerpunkte der Arbeit liegen räumlich auf Mittel- & Osteuropa
- Schaffung und Vermittlung von Präsentationsmöglichkeiten eigenständig initiierter Kleinkultur in Dresden und Umgebung. Dazu zählen vor allem Projekte der Stadtteil- und Soziokultur
- Schaffung oder Vermittlung von Präsentationsmöglichkeiten für Künstler ethnischer Minderheiten
- Weiterhin bieten wir allen interessierten Personen eine Basis, um eigene Ideen und Projekte verschiedenster Kultursparten zu realisieren
- Darüber hinaus ist der Verein Forum und Interessenvertretung für Kulturinteressierte und Kulturfördernde, der Verein ist Kontaktstelle für Durchführende und Sponsoren
- Berufliche Bildungsangebote im soziokulturellen Bereich.
- Angebote im Bereich politischer Bildung.
- Förderung von Existenzgründungen von Künstlern und Kulturschaffenden sowie in diesem Zusammenhang stehenden Dienstleistern.
- Schaffung von Bildungsangeboten zur Förderung und Professionalisierung der Kulturarbeit.
- Fördermitgliedschaften stellen eine notwendige Unterstützung zum Erhalt des Vereins und seines kulturellen Engagements dar.
- Die Verwirklichung des Vereinszwecks schließt folgende Punkte aus:
Der Verein verfolgt keinerlei radikal politische Motive und distanziert sich von eventuell vorgetragenen radikalen politischen Positionen. Der Verein verfolgt nur Ziele nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluß von parteipolitischen und radikalen Gesichtspunkten Hierzu auch gehören Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen.
- Die Verwirklichung des Vereinszwecks basiert auf einem Regelwerk, das genauso rechtsbindend für Mitglieder und Verein ist wie die Satzung. Dieses Vereinsregelwerk kann durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Die Änderungen haben keinen unmittelbaren Einfluß auf die Satzung.
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